Berichte 2020

Überwindung der Sprachbarrieren durch Dolmetscherdienste für behandlungsrelevante Fragen

Dolmetscherdienste sind bei Sprachbarrieren nicht nur im Vorfeld zu medizinischen Interventionen erforderlich, sondern in allen Situationen, die eine wirksame Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten erfordern und wo keine gleichwertigen Alternativen bestehen. Dies gilt zum Beispiel bei Fragen der Therapiezieländerung am Lebensende und Verlegungs- oder Austrittsplanung sowie bei Rundtischgesprächen zur Behandlungsplanung.

Der Zugang zu den Dolmetscherdiensten ist USZ-weit geregelt. Seit 2015 wird der Einsatz von professionellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern monitorisiert. Zu Beginn wurde eine Zunahme der Einsätze vermerkt, ab 2019 sind die Dolmetscherleistungen auch unter Kostendruck konstant geblieben.

Ein Best-Practice-Beispiel, wie bei Fremdsprachigkeit die verbale Kommunikation geplant und dokumentiert werden soll, findet sich in der Transplantationsmedizin. Für Gespräche, die zur Informationspflicht gehören, wie Therapieentscheidungsgespräche, Patientenedukation, Verlaufs- und Austrittsgespräche, werden professionelle Dolmetscherdienste beigezogen.

Im Alltag zeigt sich aber, dass die Handhabung in der ganzen Organisation noch stärker vereinheitlich werden muss.