Berichte 2020

Mitglieder des Spitalrats

Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des Universitätsspitals. Die fünf bis sieben ordentlichen Mitglieder werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt. Die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt. Die Mitglieder nehmen innerhalb des USZ keine Exekutivfunktionen wahr. Die Mitglieder des Spitalrats waren zuvor weder in der Spitaldirektion des USZ noch in der ZWZ AG tätig und stehen auch nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit dem USZ oder der ZWZ AG. Der Spitalrat konstituiert sich selbst.

Zusammensetzung per 31. Dezember 2021

* Die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrats sowie ein Mitglied des Universitätsrats sind im Spitalrat mit beratender Stimme vertreten. Sie haben Antrags-, aber kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 3 USZG).

Änderungen im Jahr 2021

Martin Waser, Präsident des Spitalrats, ist per Ende Juni 2021 aus dem Spitalrat ausgetreten. Zum gleichen Zeitpunkt sind auch Urs Lauffer, Vizepräsident des Spitalrats, sowie Dr. iur. Annette Lenzlinger, Mitglied des Spitalrats, aus dem Spitalrat ausgetreten. 

André Zemp, Dipl. Betriebsökonom HF, wurde als Mitglied und Präsident des Spitalrats vom Regierungsrat für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 (30. Juni 2023) neu gewählt. Er hat am 1. August 2021 die neue Funktion übernommen. Als weitere Mitglieder des Spitalrats wurden auf den 1. Juli 2021 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 (30. Juni 2023) Dr. oec. publ. Serge Gaillard und Prof. Dr. sc. Nat. ETH Jürgen Holm gewählt.

Dr. med. Flavia Lopetrone war Vertreterin der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich bis Ende September 2021. Seit dem 1. Oktober 2021 wird die Gesundheitsdirektion durch Dr. iur. RA Christian Schuhmacher vertreten.

RA lic. iur. Jessica Graf hat per 1. November 2021 die Nachfolge von Generalsekretärin Beatrice Grob angetreten, die das USZ per Ende Dezember 2021 verlassen hat.

Wahl und Amtszeit des Spitalrats

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Der Regierungsrat des Kantons Zürich regelt die Wahl und die Abberufung des Spitalrats. Die Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt, die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt.

Arbeitsweise des Spitalrats

Der Spitalrat tagt auf Einladung des Präsidenten. 2021 hat sich der Spitalrat zu elf ordentlichen Sitzungen getroffen. An den Sitzungen des Spitalrats nehmen in der Regel die Mitglieder der Spitaldirektion teil. Sie haben Antrags-, aber kein Stimmrecht.

Der Spitalrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid. 

Haupt-, Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Spitalratsmitgliedern sind zulässig, wenn die Tätigkeit bzw. das Amt mit der Funktion als Spitalratsmitglied vereinbar ist, dadurch das USZ nicht konkurrenziert wird und die Interessen des USZ davon nicht beeinträchtigt werden. Sie wird dem Präsidenten des Spitalrats bei Aufnahme der Tätigkeit, des Amts gemeldet und im Internet und im Geschäftsbericht USZ veröffentlicht. Ist in Bezug auf ein vom Spitalrat zu behandelndes Geschäft die Vereinbarkeit der Haupt-/Nebenbeschäftigung bzw. des öffentlichen Amts nicht gegeben, tritt das Mitglied des Spitalrats in den Ausstand. 

Bei Interessenkonflikten benachrichtigt das Spitalratsmitglied den Präsidenten respektive den Vizepräsidenten des Spitalrats. Interessenbindungen werden von den Spitalratsmitgliedern gegenüber dem Spitalrat sowie auf Anfrage gegenüber der Aufsicht und Oberaufsicht offengelegt. Die Mitglieder des Spitalrats treten bei Geschäften in den Ausstand, die ihre eigenen Interessen oder diejenigen von ihnen nahestehenden natürlichen Personen oder juristischen Personen betreffen (Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften des USZ gelten nicht als nahestehende Personen). Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.

Interne Organisation

Aufgabenteilung im Spitalrat

Finanzaus-schuss Personal- und Rechtspflege-ausschuss Ausschuss Kommunikation (sistiert per 16.06.2021) Bauaus-schuss Kooperations- und Beteiligungs-ausschuss
André Zemp, Dipl. Betriebsökonom HF seit 01.08.2021
Martin Waser bis 30.06.2021 (Vorsitz bis 30.06.2021) (Vorsitz bis 30.06.2021) X (bis 30.06.2021)
Andreas Tobler, Prof. Dr. med. X (Vorsitz ab 01.07.2021) X
Urs Lauffer bis 30.06.2021 X (bis 30.06.2021) (Vorsitz bis 30.06.2021) (Vorsitz bis 30.06.2021)
Franz Hoffet, Dr. iur. LL.M. RA (Vorsitz ab 01.07.2021) X (ab 01.07.2021) (Vorsitz ab 01.07.2021)
Annette Lenzlinger, Dr. iur. bis 30.06.2021 (Vorsitz bis 30.06.2021) X (bis 30.06.2021)
Regula Lüthi, MPH (Vorsitz ab 01.07.2021) X (ab 01.07.2021)
Franziska Mattes, lic. oec. HSG X X (bis 30.06.2021) X (ab 01.07.2021)
Serge Gaillard, Dr. oec. publ. seit 01.07.2021 X (ab 01.07.2021) X (ab 01.07.2021)
Jürgen Holm, Prof. Dr. sc. Nat. ETH seit 01.07.2021 X (ab 01.07.2021)

For detailed table view

Der Ausschuss Kommunikation wurde per 16. Juni 2021 sistiert und anschliessend per 6. Oktober 2021 aufgehoben. Die anderen Ausschüsse bestanden bis zum 31. Dezember 2021. Im Oktober 2021 hat der Spitalrat die Ausschüsse des Gremiums per 1. Januar 2022 neu definiert.

Personelle Zusammensetzung aller Ausschüsse

Finanzausschuss des Spitalrats

Der Finanzausschuss (FA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf alle Geschäfte im Zusammenhang mit Finanzen und Controlling. Der Finanzausschuss hat sich ein unabhängiges Urteil über die finanzielle Verfassung des Universitätsspitals zu bilden, indem er die finanzielle Entwicklung mit der Direktion Finanzen sowie der externen und internen Revision erörtert.

 

Mitglieder des Finanzausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Franz Hoffet, Dr. iur. LL.M. RA

Mitglied Spitalrat, Präsident FA SR (ab 01.07.2021)

Annette Lenzlinger, Dr. iur.

Mitglied Spitalrat, Präsidentin FA SR (bis 30.06.2021)

Franziska Mattes, lic. oec. HSG

Mitglied Spitalrat

Serge Gaillard, Dr. oec. publ.

Mitglied Spitalrat (ab 01.07.2021)

Agatha Zimmermann, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat (bis 31.12.2021)

Gäste an den Sitzungen des Finanzausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Dieter Pfaff, Prof. Dr. rer. pol.

Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre Universität Zürich

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender Spitaldirektion/CEO

Vano Prangulaishvili, Dr. rer. pol.

Direktor Finanzen (ab 01.11.2021)

Cornelia von Künsberg

Leiterin Finanzbuchhaltung und Direktorin Finanzen a.i. (von 01.08.2021 bis 31.10.2021)

Hugo Keune

Direktor Finanzen (bis 31.07.2021)

 

Die Aufgaben und Kompetenzen des FA SR sind im Reglement über den Finanzausschuss des Spitalrats geregelt.

Der FA SR berät und bereitet folgende von der Spitaldirektion vorgelegten Geschäfte vor (Beratungsgeschäfte) und stellt dem Spitalrat die notwendigen Anträge:

  • Änderungen des Finanzreglements USZ (HBR USZ);
  • zur Genehmigung des Entwicklungs- und Finanzplans (KEF);
  • zur Genehmigung des Budgets, der Investitions- und Immobilienfinanzplanung;
  • zur Verabschiedung des Geschäftsberichts inklusive Entschädigungsbericht, der Jahresrechnung und des Antrags zur Gewinnverwendung oder Verlustdeckung zuhanden des Regierungsrats;
  • zum Bericht zur Umsetzung Eigentümerstrategie an die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrats;
  • zur Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals sowie zur Beantragung von weiteren Mitteln für bestimmte Zwecke gemäss § 16 Abs. 2 USZG zuhanden des Regierungsrats;
  • zu Angelegenheiten, die ihm durch den Spitalratspräsidenten zur Vorberatung zugewiesen werden;
  • zur Genehmigung der Ausführungsbestimmungen der Spitaldirektion für die finanzielle Führung insbesondere bezüglich der Organisation des Rechnungswesens, Unterschriftenberechtigung, Zuwendungen und des Berichtwesens;
  • zu Änderungen des Reglements über den Finanzausschuss des Spitalrats (Regl FA SR);
  • zur Benachrichtigung des Gerichts im Fall der Überschuldung;
  • zur Festlegung Spesenregelung für den Spitalrat;
  • zur Genehmigung Taxordnung.

Der FA SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • Genehmigung der mittel- und langfristigen Planerfolgsrechnung, Planbilanz, Geldflussrechnung und Finanzbedarfsplanung;
  • periodische Beurteilung der finanziellen Entwicklung und Verabschiedung von Massnahmen zuhanden der zuständigen Gremien;
  • Genehmigung der Aufnahme von Fremdmitteln im Rahmen der Eigentümer- und Unternehmensstrategie;
  • Definition der Anforderungen an das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Beurteilung deren Angemessenheit und Funktionsfähigkeit;
  • Genehmigung des Prüfplans; Auftragserteilung an die Finanzkontrolle (externe Revision) für Prüfungen ausserhalb der Finanzaufsicht, Wahl der internen Revision; Auftragserteilung an die interne Revision und Abnahme der Prüfberichte der externen und internen Revision.

Der FA SR tagt mindestens vier Mal jährlich.

Personal- und Rechtspflegeausschuss des Spitalrats

Der Personal- und Rechtspflegeausschuss (PRA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf Personalgeschäfte des Spitalrats. Dem Personal- und Rechtspflegeausschuss gehören der Präsident des Spitalrats sowie die für das Ressort Personal zuständigen Spitalratsmitglieder an. Weitere Personen können beigezogen werden.

Mitglieder des Personal- und Rechtspflegeausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Martin Waser

Präsident Spitalrat, Präsident PRA SR (bis 30.06.2021)

Regula Lüthi, MPH

Mitglied Spitalrat, Präsidentin PRA SR (ab 01.07.2021)

Andreas Tobler, Prof. Dr. med.

Mitglied Spitalrat, Vizepräsident Spitalrat (seit 01.07.2021)

Urs Lauffer

Vizepräsident Spitalrat (bis 30.06.2021)

Franz Hoffet, Dr. iur. LL.M. RA

Mitglied Spitalrat (ab 01.07.2021)

Agatha Zimmermann, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat (bis 31.12.2021)

Jessica Graf, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat (seit 01.11.2021)

Gäste an den Sitzungen des Personal- und Rechtspflegeausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender Spitaldirektion/CEO

Rolf Curschellas

Direktor HRM

 

Die Aufgaben und Kompetenzen des PRA SR sind im Reglement über den Personal- und Rechtspflegeausschuss des Spitalrats geregelt.

Gemäss Reglement umfassen die Aufgaben und Kompetenzen des PRA SR unter anderem:

  • Vorbereitung der Personalgeschäfte des Spitalrats inklusive Antragstellung;
  • Erlass von Anstellungsverfügungen sowie Abschluss von Anstellungsverträgen, 
  • gestützt auf Anstellungsbeschlüsse des Spitalrats;
  • Erlass von Kündigungsverfügungen sowie Abschluss von Trennungsvereinbarungen, gestützt auf Trennungsbeschlüsse des Spitalrats;
  • Beurteilung der Spitaldirektionsmitglieder sowie Festsetzung der Lohnentwicklung und der variablen Lohnanteile auf Antrag der/des Vorsitzenden der Spitaldirektion /CEO;
  • Erlass weiterer personalrechtlicher Verfügungen für Personen, deren Anstellungsbehörde der Spitalrat ist, mit Ausnahme von Freistellung, Einstellung im Amt und Versetzung;
  • Entscheid über Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Mitgliedern der Spitaldirektion;
  • Entscheid über öffentliche Ämter auf Bundes- und Kantonsebene, bei Exekutivämtern in Gemeinden und bei Legislativämtern in Gemeinden mit mehr als 100’000 Einwohnenden von Mitarbeitenden des USZ;
  • Entscheid in begründeten Ausnahmefällen gemäss Ziff. 8 der Weisung über die Weiterbeschäftigung von Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren nach Erreichen des Pensionierungsalters;
  • Rekrutierung und Ernennung von Direktionsmitgliedern sowie Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren zuhanden des Spitalrats;
  • Erlass von Anordnungen im Namen des Spitalrats;
  • Einsicht in Personaldossiers und Befragung Auskunftspersonen für Aufgabenerfüllung;
  • Rechtspflege, vorbereitend zuhanden des Spitalrats.

Der PRA SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes.

Ausschuss Kommunikation des Spitalrats

Der Spitalrat setzt für die Kommunikation den Ausschuss für Kommunikation (AKom SR) ein. Dem AKom SR gehören sieben Mitglieder aus Spitalrat und Spitaldirektion an. Weitere Personen können beigezogen werden.

Mitglieder des Ausschusses Kommunikation (aufgelöst per 30. Juni 2021) sind:

Urs Lauffer

Vizepräsident Spitalrat, Präsident Akom

Franziska Mattes, lic. oec. HSG

Mitglied Spitalrat

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender der Spitaldirektion/CEO

Hugo Keune

Direktor Finanzen

Pietro Giovanoli, Prof. Dr. med.

Ärztlicher Co-Direktor

Rolf Curschellas

Direktor HRM

David Chaksad, Dr. iur.

Leiter Stab Spitaldirektion

Florian Rajki

Leiter Marketing

Cindy Mäder

Leiterin Unternehmenskommunikation

Gäste an den Sitzungen des Ausschusses Kommunikation im Geschäftsjahr 2021 sind:

Rolf Schläpfer

extern, Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten AG

Christian Bretscher

extern, bretscher + partner

Die Aufgaben und Kompetenzen des AKom SR sind im Reglement über den Ausschuss für die Kommunikation in Sachen bauliche Weiterentwicklung geregelt und umfassen unter anderem:

  • Definition von aus Sicht Kommunikation und PR strategisch relevanten Projekten in Sachen bauliche Weiterentwicklung USZ sowie Erkennung von weiteren solchen Projekten;
  • Festlegung der Schwerpunkte und Inhalte der Kommunikation und der begleitenden PR-Massnahmen zu diesen Projekten;
  • Koordination und Steuerung (sowohl übergreifend als auch projektbezogen) der Kommunikation sowie der PR-Massnahmen zu diesen Projekten und Einbettung in externe und interne Unternehmenskommunikation sowie in laufende Projekte und Prozesse am USZ;
  • Vertretung des Spitalrats oder Vorsitzender der Spitaldirektion /CEO kann jederzeit beantragen, dass ein bestimmtes Geschäft dem Spitalrat zur Beschlussfassung unterbreitet wird.

Der AKom SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes, in der Regel alle zwei Monate.

Bauausschuss des Spitalrats

Der Bauausschuss (BA SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf Geschäfte im Bereich relevante baustrategische Fragen sowie Neubau USZ im Kernareal.

Dem BA SR gehören der Präsident des Spitalrats sowie weitere Spitalratsmitglieder an. Der Spitalrat kann weitere Mitglieder wählen, die nicht dem Spitalrat angehören. Weitere Personen können nach Bedarf beigezogen werden.

Mitglieder des Bauausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Martin Waser

Präsident Spitalrat, Präsident BA SR (bis 30.06.2021)

Andreas Tobler, Prof. Dr. med.

Mitglied Spitalrat, Vizepräsident Spitalrat (seit 01.07.2021), Präsident BA SR (ab 01.07.2021)

Annette Lenzlinger, Dr. iur.

Mitglied Spitalrat (bis 30.06.2021)

Regula Lüthi, MPH

Mitglied Spitalrat (ab 01.07.2021)

Serge Gaillard, Dr. oec. publ.

Mitglied Spitalrat (ab 01.07.2021)

Agatha Zimmermann, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat (bis 31.12.2021)

Gäste an den Sitzungen des Bauausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender Spitaldirektion/CEO

Renate Gröger

Direktorin Immobilien und Betrieb (ab 01.04.2021)

Eugen Schröder, Dr.-Ing.

Direktor Immobilien (bis 31.03.2021)

Jens Diele

Bereichsleiter Gesamterneuerung (ab 01.04.2021)

Annette Lenzlinger, Dr. iur.

externe Bauexpertin (ab. 01.07.2021)

Peter E. Bodmer

extern, CEO BEKA Group, Vorsitzende des Lenkunsausschusses USZ Campus MITTE1I2

Oliver Hagen, Dipl.-Ing.

extern, Odinga Picenoni Hagen AG bzw. ab August 2021 Topik Partner AG, Gesamtprojektleiter Campus MITTE1|2

Tobias Rotermund, Dipl.-Ing.

extern, Odinga Picenoni Hagen AG bzw. ab August 2021 Topik Partner AG, stv. Gesamtprojektleiter Campus MITTE1|2

Rainer Preisshofen, Dipl.-Ing.

extern, Drees & Sommer, Qualitätssicherung, Controlling, Risk

 

Die Aufgaben und Kompetenzen des Bauausschusses sind im Reglement über den Bauausschuss des Spitalrats geregelt.

Der BA SR berät und bereitet namentlich folgende vom Lenkungsausschuss Bau oder von der Spitaldirektion vorgelegten Geschäfte vor (Beratungsgeschäfte). Er stellt dem Spitalrat die notwendigen Anträge wie insbesondere:

  • zu Ausgabenbewilligungen und Entscheiden in der Kompetenz des Spitalrats;
  • zu übergeordneten Projektzielen und deren Änderung;
  • zur Projektorganisation und Teilprojektorganisation betreffend Planungs- und Ausführungsmodell;
  • zu Grundlegendem und zu relevanten Änderungen bezüglich Projektpflichtenheft und Raumprogramm;
  • zu relevanten Änderungen vom Pflichtenheft oder relevanten Bestellungsänderungen;
  • zur Erhöhung des Kostenrahmens;
  • zum Terminrahmen;
  • zu relevanten Projektänderungen;
  • zu relevanten baustrategischen Fragen.

Der BA SR beschliesst insbesondere abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • untergeordnete Änderungen in der Projektorganisation und Teilprojektorganisation betreffend Planungs- und Ausführungsmodell;
  • untergeordnete Änderungen des Projektpflichtenhefts und Raumprogramms;
  • untergeordnete Änderungen des Terminrahmens;
  • untergeordnete Anpassungen des Projektpflichtenhefts;
  • untergeordnete Projektänderungen;
  • die Berichterstattung des Lenkungsausschusses Bau über Qualitätssicherung, Risk Management und Controlling.

Der BA SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes.

Kooperations- und Beteiligungsausschuss des Spitalrats

Zur Steuerung und Weiterentwicklung der strategischen Kooperationen führt der Spitalrat einen Kooperations- und Beteiligungsausschuss (KBA SR). Aus dem Ausschuss ergehen Aufträge an die Spitaldirektion oder Anträge an den Spitalrat.

Mitglieder des Kooperations- und Beteiligungsausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Franz Hoffet, Dr. iur. LL.M. RA

Mitglied Spitalrat, Präsident KBA SR (ab 01.07.2021)

Urs Lauffer

Vizepräsident Spitalrat, Präsident KBA SR (bis 30.06.2021)

Martin Waser

Präsident Spitalrat (bis 30.06.2021)

Andreas Tobler, Prof. Dr. med.

Mitglied Spitalrat, Vizepräsident Spitalrat (seit 01.07.2021)

Franziska Mattes, lic. oec. HSG

Mitglied Spitalrat (ab 01.07.2021)

Jürgen Holm, Prof. Dr. sc. Nat. ETH

Mitglied Spitalrat (ab 01.07.2021)

Agatha Zimmermann, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat

Beatrice Grob, lic. iur. RA

Generalsekretärin Spitalrat (bis 31.12.2021)

Gäste an den Sitzungen des Kooperations- und Beteiligungsausschusses im Geschäftsjahr 2021 sind:

Gregor Zünd, Prof. Dr. med.

Vorsitzender Spitaldirektion/CEO

Jürg Hodler, Prof. Dr. med.

Ärztlicher Direktor

Vano Prangulaishvili, Dr. rer. pol.

Direktor Finanzen (seit 01.11.2021)

Cornelia von Künsberg

Leiterin Finanzbuchhaltung und Direktorin Finanzen a.i. (von 01.08.2021 bis 31.10.2021)

Hugo Keune

Direktor Finanzen (bis 31.07.2021)

Die Aufgaben und Kompetenzen des KBA SR sind im Reglement über den Kooperations- und Beteiligungsausschuss des Spitalrats geregelt und umfassen unter anderem:

  • Identifikation, Prüfung und Beurteilung möglicher Kooperationen/Beteiligungen/Auslagerungen;
  • Vorbereitung von Geschäften in diesem Bereich zuhanden des Spitalrats;
  • Unterstützung der Spitaldirektion in Verhandlungen;
  • Abholen von Vorentscheidungen beim Spitalrat.

Der KBA SR tagt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzes, in der Regel alle drei Monate.

Kompetenzregelung zwischen Spitalrat und Spitaldirektion

Spitalrat

Die Funktionen und Aufgaben des Spitalrats sind in § 11 Abs. 1 bis 3 USZG vom 19. September 2005 geregelt.

Der Spitalrat

  • ist das oberste Führungsorgan;
  • ist verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrats ab;
  • regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst Verträge ab;
  • erstattet der für das Gesundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrats Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • stellt zuhanden des Regierungsrats Antrag für die Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals sowie für finanzielle Beiträge nach § 16 Abs. 2;
  • verabschiedet zuhanden des Regierungsrats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts;
  • erlässt sein Organisationsreglement;
  • erlässt das Spitalstatut, das Personalreglement, das Finanzreglement, die Taxordnung sowie weitere Reglemente;
  • legt die Unternehmensstrategie fest;
  • legt die weiteren Leistungen gemäss § 3 Abs. 3 fest;
  • ernennt die Mitglieder der Spitaldirektion und legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest;
  • ernennt die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren;
  • übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus;
  • behandelt Rekurse gegen Anordnungen der Spitaldirektion;
  • regelt die erstinstanzliche Entscheidbefugnis der Organe und Organisationseinheiten des Universitätsspitals;
  • sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem.

Die Organisation des Spitalrats ist im Organisationsreglement des Spitalrats des Universitätsspitals Zürich (OR SR) vom 16. Januar 2007, angepasst am 10. März 2021, geregelt. 

Soweit das USZG, das Spitalstatut oder andere Reglemente oder der Spitalrat in einem Beschluss eine Kompetenz nicht ausdrücklich an den Spitalrat oder andere Organe delegiert haben, ist die Spitaldirektion für Entscheidungen des USZ zuständig und verantwortlich.

Spitaldirektion

Die Funktionen und Aufgaben der Spitaldirektion sind in § 12 des USZG vom 19. September 2005 geregelt.

Die Spitaldirektion

  • ist das operative Führungsorgan des Universitätsspitals und vertritt dieses gegen aussen;
  • besteht aus der Leiterin oder dem Leiter der Verwaltung, des Pflegedienstes und des ärztlichen Dienstes. Sie kann mit Vertreterinnen oder Vertretern weiterer Bereiche erweitert werden. Der Spitalrat legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest;
  • stellt die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung sicher;
  • erstellt den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Spitalrats;
  • erstellt den Entwicklungs- und Finanzplan zuhanden des Spitalrats;
  • führt alle weiteren Geschäfte, die keinem anderen Organ übertragen sind.

Im Übrigen richtet sich die Führungsorganisation nach dem Spitalstatut.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Spitaldirektion

Der Spitalrat wird grundsätzlich monatlich über die laufenden Geschäfte, Finanzen und wichtigen Ereignisse des USZ informiert.

Der Spitalrat wird periodisch über den Stand des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems und der Revisionen am USZ informiert. Darüber hinaus erstattet die Spitaldirektion dem Spitalrat drei Mal im Jahr ausführlich Bericht über die finanzielle Entwicklung und den Umsetzungsgrad der Jahresziele. Der Finanzausschuss des Spitalrats sowie der Spitalrat erhalten zudem alle Berichte der Finanzaufsichts- und Jahresabschlussprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle, die Prüfberichte der Internen Revision sowie der weiteren Spezialrevisionen. Es wird ein zentrales Inventar sämtlicher im Rahmen der verschiedenen Revisionen vorgeschlagenen Massnahmen geführt und die Umsetzung überwacht.

Risikomanagement

Das Universitätsspital Zürich hat 2014 das unternehmensweite Risikomanagement formalisiert und dabei das Drei-Linien-Modell (bis 2020 «Modell der drei Verteidigungslinien») herangezogen und mit dem COSO-ERM-Modell verknüpft. Das Drei-Linien-Modell unterstützt die Spitaldirektion und den Spitalrat bei der Identifikation und Bewirtschaftung von Risiken. Die erste Linie sieht primär eine Risikosteuerung in den Geschäftsbereichen und -prozessen vor (Management Controls), die zweite Linie wird durch interne Risiko-, Compliance- und Überwachungsfunktionen (Risk Controls) wahrgenommen, und die dritte Linie stellt als unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsinstanz die Interne Revision dar (Assurance). Dieser Ansatz zeigt systematisch auf, mit welchen Instrumenten welche Risiken abgefangen werden sollen und wo allenfalls Lücken bestehen.

Jährlich werden aus den verschiedenen Risikomanagementinstrumenten die Top-Risiken USZ zusammengetragen, anhand eines gemeinsamen erweiterten Rasters für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet und standardisiert an die Spitaldirektion, den Finanzausschuss des Spitalrats sowie den Spitalrat und im Rahmen des Eigentümerreportings an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich kommuniziert. Zusätzlich werden die eingetretenen Risiken/Gefahren des abgelaufenen Geschäftsjahres pro Instrument zusammengetragen und einheitlich kommuniziert.

Der Finanzausschuss des Spitalrats wird je Trimester summarisch und mindestens einmal jährlich detailliert über den Stand des Risikomanagements USZ informiert.

Revisionen

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich führt gemäss Finanzkontrollgesetz des Kantons Zürich die Prüfung der Jahresrechnung des USZ sowie risikoorientierte Finanzaufsichtsprüfungen durch. Die Prüfmethode richtet sich nach den Schweizer Prüfungsstandards und den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA).

Die Interne Revision ist seit 2011 ausgelagert und wird seit 2019 von KPMG durchgeführt. 2021 wurde der Auftrag von KPMG für das Operational Audit in eine Interne Revision umgewandelt. Die Prüfmethode richtet sich nach den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA). Das Prüfprogramm wird bei der Internen Revision basierend auf einer jährlichen strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Risikobeurteilung entwickelt und dem FA SR zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Die Prüfungshandlungen (inklusive Jahresplanung) werden mit der Finanzkontrolle koordiniert. Die Prüfberichte umfassen die Umschreibung des Prüfgegenstands und des Vorgehens, die Prüffeststellungen, deren Bewertung, die Umsetzungsempfehlungen der Prüffirmen und die Stellungnahmen der für die Umsetzung verantwortlichen internen Stellen. Sie werden bei der FA SR abgenommen.

Zusätzlich zur Prüfung der Jahresrechnung sowie zu den risikoorientierten Finanzaufsichtsprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle und der Internen Revision finden weitere Spezialrevisionen durch Dritte statt. Dazu gehören die Kodierrevision der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich sowie die Revision des Staatsbeitrags durch die Gesundheitsdirektion.

Internes Kontrollsystem IKS

Das Universitätsspital Zürich betreibt ein Internes Kontrollsystem IKS, das sich an das international anerkannte COSO-I-Rahmenwerk für die Interne Kontrolle anlehnt. Beim Umfang sowie bei der Qualität werden die Mindestanforderungen des Schweizer Gesetzgebers gemäss Obligationenrecht berücksichtigt. Das Universitätsspital Zürich versteht das Interne Kontrollsystem als Aufgabe zur kontinuierlichen Verbesserung der finanzrelevanten Prozesse. Das IKS soll unterstützend wirken bei der Einhaltung von Gesetzen, internen sowie externen Vorschriften, beim Schutz des Geschäftsvermögens, bei der Aufdeckung von Fehlern und Unregelmässigkeiten sowie bei der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung und die finanzielle Berichterstattung.

Corporate Compliance

Im Universitätsspital Zürich ist Corporate Compliance eine dem CEO unterstellte Servicefunktion. Der Spitalrat trägt als oberstes Führungsorgan die Verantwortung für die Compliance, weshalb auch eine direkte Berichtslinie zum Spitalrat besteht. Das Universitätsspital Zürich betreibt eine Compliance, die sich am ISO-Standard 37301:2021 für Compliance-Managementsysteme ausrichtet. Ziel des Compliance-Managementsystems ist es, das Universitätsspital Zürich sowie dessen Organe und Mitarbeiter*innen bei der Sicherstellung der Compliance mittels Compliance-Weisungen, Beratung, Schulung, Fallmanagement sowie weiterer Massnahmen zu unterstützen, um die negativen Folgen von Non-Compliance zu vermeiden. Grundlage für das Compliance-Managementsystem bildet die Compliance-Risikobeurteilung. Diese wird mit dem Risikomanagement des Universitätsspitals Zürich koordiniert und ist Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagement-Berichtswesens. Der Spitalrat wird regelmässig über den Stand der Compliance im Universitätsspital Zürich informiert.