Der Zugang zu den Dolmetscherdiensten ist USZ-weit geregelt. Seit 2015 wird der Einsatz von professionellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern monitorisiert. Zu Beginn wurde eine Zunahme der Einsätze vermerkt, ab 2019 sind die Dolmetscherleistungen auch unter Kostendruck konstant geblieben.
Ein Best-Practice-Beispiel, wie bei Fremdsprachigkeit die verbale Kommunikation geplant und dokumentiert werden soll, findet sich in der Transplantationsmedizin. Für Gespräche, die zur Informationspflicht gehören, wie Therapieentscheidungsgespräche, Patientenedukation, Verlaufs- und Austrittsgespräche, werden professionelle Dolmetscherdienste beigezogen.
Im Alltag zeigt sich aber, dass die Handhabung in der ganzen Organisation noch stärker vereinheitlich werden muss.