Berichte 2020

Erläuterungen zur konsolidierten Erfolgsrechnung

NEW TEST// Erträge stationäre Patienten

Erträge stationäre Patienten

Beträge in TCHF 2021 2020
Stationärer Ertrag DRG Pauschalen und Zusatzentgelte 745’719 735’037
Stationärer Ertrag Zusatzversicherte 82’803 86’544
Stationärer Ertrag Pauschalverträge 1’598 (2’575)
Erträge stationär 830’119 819’007

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Basierend auf dem Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz SPFG des Kantons Zürich, werden die stationären Fälle mittels Fallpauschalen gemäss SwissDRG abgerechnet. Mit Ausnahme tarifsuisse konnte mit allen Kranken- und Unfallversicherern für das Berichtsjahr eine Einigung bei der Baserate erzielt werden. Leistungen an tarifsuisse werden mit der provisorischen Baserate der Vorjahre abgerechnet.

Die Abrechnung mittels Fallpauschalen gemäss SwissDRG gilt auch für ausländische Patient*innen, wobei sich hier die Preise (Baserate) nach der Taxordnung des USZ richten. Bei zusatzversicherten Patient*innen wird ein Zuschlag für Hotellerieleistungen und für die Behandlung durch Kaderärzte verrechnet. Bestimmte Einzelmedikamente und Implantate werden separat in Rechnung gestellt. Insgesamt wurden stationäre und ambulante Erträge im Umfang von 123'849 TCHF für erbrachte, aber noch nicht fakturierte Leistungen per 31. Dezember 2021 abgegrenzt.

2 Erträge ambulante Patienten

Erträge ambulante Patienten

Beträge in TCHF 2021 2020
Ambulanter Ertrag Poliklinik 408’113 362’890
Ambulanter Ertrag private Sprechstunde 23’505 21’346
Erträge ambulant 431’618 384’236

Erträge ambulant

Beträge in TCHF
2021 2020
431’618 384’236

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Im ambulanten Ertrag sind neben ärztlichen, pflegerischen und medizintechnischen Leistungen auch ambulant verrechnete Medikamente und Materialien im Umfang von 115'500 TCHF (Vorjahr 104'895 TCHF) enthalten.

3 Externe Aufträge und übrige medizinische Erträge

Externe Aufträge und übrige medizinische Erträge

Beträge in TCHF 2021 2020
Externe Aufträge und übrige medizinische Erträge 50’005 41’319
Abschreibungen von Patientenguthaben (2’592) (3’509)
Auflösung/Bildung Delkredere und wiedereingebrachte Guthaben 2’736 (6’145)
Übrige medizinische Erträge 18’539 10’779
Externe Aufträge und übrige medizinische Erträge 68’687 42’443

Externe Aufträge und übrige medizinische Erträge

Beträge in TCHF
2021 2020
68’687 42’443

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Die Abschreibungen von Patientenguthaben sind in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahr gesunken, da in den Vorjahren ältere offene Fälle weiterhin konsequent abgearbeitet wurden. Das Delkredere ist gegenüber dem Niveau des Vorjahres gesunken, da Beschwerden und Fallzurückweisungen schneller abgearbeitet wurden. Die durchschnittlichen Fakturierungsfristen 2021 konnten weiter reduziert werden. Die in den übrigen medizinischen Erträgen enthaltenen Einnahmen für transplantationsbezogene Dienstleistungen bewegen sich leicht unter dem Niveau des Vorjahres; die Auflösung von nicht mehr benötigten tarifarischen Rückstellungen resultierten in einem aperiodischen Ertrag in Höhe von 7’816 TCHF (Vorjahr 0 TCHF), der in den übrigen medizinischen Erträgen enthalten ist.

4 Erträge Forschung und Lehre

Erträge Forschung und Lehre

Beträge in TCHF 2021 2020
Ertrag Universität Zürich für Forschung und Lehre 57’772 60’243
Übriger Ertrag Forschung und Lehre 26’948 23’819
Erträge Forschung und Lehre 84’720 84’062

Erträge Forschung und Lehre

Beträge in TCHF
2021 2020
84’720 84’062

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Für Leistungen des USZ im Bereich der universitären Forschung und Lehre werden von der Universität Zürich insgesamt 74’118 TCHF bezahlt. Beim grössten Anteil (57’772 TCHF) handelt sich um die Entschädigung für Leistungen des USZ im Bereich der universitären ärztlichen Ausbildung und der Forschung. Dieser Beitrag wird im Rahmen des sogenannten Allokationsmodells leistungsbezogen durch die medizinische Fakultät der Universität Zürich für alle Universitätsspitäler im Kanton Zürich ermittelt. In dieser Rückerstattung nicht enthalten sind Kosten im Zusammenhang mit der ärztlichen Weiter- und Fortbildung sowie mit der nicht universitären Lehre und Forschung. Die erteilte ärztliche Weiterbildung wird als gemeinwirtschaftliche Leistung durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich finanziert. Die Löhne der in Weiterbildung stehenden Assistenzärzte sowie nicht ärztliche Weiter- und Fortbildung sind durch die Tarife abzugelten. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus von der Universität Zürich gemäss Beschluss des Kantonsrats weitere 15’000 TCHF Erträge zur Deckung der Kosten aus Forschung und Lehre überwiesen. Die Beiträge der Universität Zürich werden periodengerecht entsprechend dem Zeitpunkt der anfallenden Kosten für die entsprechenden Projekte anteilsmässig abgegrenzt. Zudem konnte das USZ gesponserte klinische Auftragsstudien in Höhe von 10’603 TCHF (Vorjahr 6’579 TCHF) durchführen.

5 Nicht medizinische Erträge

Nicht medizinische Erträge

Beträge in TCHF 2021 2020
Leistungen an Besucher und Mitarbeitende 34’737 31’391
Erträge aus Dienstleistungen an Dritte (Personalentsendungen) 13’324 13’407
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen - 22
Bereinigung Bauprojekte aus Endabrechnungen 18 78
Beiträge, Zuschüsse und Provisionen 5’562 12’373
Förderung von Projekten durch die USZ Foundation 4’604 2’702
Übrige nicht medizinische Erträge 3’428 3’009
Nicht medizinische Erträge 61’673 62’981

Leistungen an Besucher und Mitarbeitende

Beträge in TCHF
2021 2020
34’737 31’391

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Die nicht medizinischen Erträge setzen sich hauptsächlich zusammen aus 34’737 TCHF Leistungen an Besucher und Mitarbeitende (Gastronomie, Gärtnerei, Kinderkrippe, Parkplätze, Kioske u. Ä.) sowie 13’324 TCHF Erträgen aus Dienstleistungen an Dritte (Personalentsendungen). Der leichte Anstieg bei den Leistungen an Besucher und Mitarbeitende ist auf weniger Einschränkungen im Rahmen der COVID-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Aus den Endabrechnungen von Bauprojekten durch Bereinigungen zwischen Investitionen und nicht aktivierbaren Kosten ergaben sich aperiodische Erträge in Höhe von 18 TCHF. Daneben umfasst die Position auch diverse Erträge wie zum Beispiel Rückvergütungen des Bundes, Beiträge und Zuschüsse sowie Provisionen. Die Abnahme dieser Beiträge und Zuschüsse hängt direkt mit der COVID-Pandemie zusammen, aufgrund welcher weniger Veranstaltungen durchgeführt werden konnten. Die Förderbeiträge der USZ Foundation für Projekte stiegen deutlich aufgrund der gestiegenen Anzahl geförderter Projekte. Für weitere Informationen verweisen wir direkt auf die USZ Foundation unter www.usz-foundation.com.

6 Beitrag Kanton Zürich

Beiträge Kantone

Beträge in TCHF 2021 2020
Genereller Eigentümerbeitrag USZ - -
Übrige projektbezogene Beiträge und Subventionen 19’501 57’310
Beiträge Kantone 19’501 57’310

Beiträge Kantone

Beträge in TCHF
2020 2020
19’501 57’310

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Der Beitrag des Kantons Zürich für gemeinwirtschaftliche Leistungen beläuft sich 2021 auf 19’723 TCHF als projektbezogene Beiträge und Subventionen gemäss Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz SPFG. Davon wurden 158 TCHF im Rahmen von Assistenzarzt-Rotationen weitergereicht an die berechtigten anderen Weiterbildungsspitäler. Bei den projektbezogenen Beiträgen handelt es sich um Leistungen im Auftrag des Kantons, die durch das DRG-System nicht entschädigt werden und deren Kosten nicht in die Tarife einfliessen dürfen. Dazu gehören unter anderem die Leistungen der ärztlichen Weiterbildung, der Transplantationskoordination und der Hausarztmedizin. Hinzu kommen in 2021 aufgrund der COVID-Pandemie 6’311 TCHF weitere Subventionen aufgrund getroffener Entscheidungen des Kantonsrats. Dieser Betrag ist provisorisch. Der Regierungsrat des Kantons Zürich wird im Verlaufe von 2022 definitiv über die Höhe der COVID-Unterstützung für die Spitäler entscheiden. Unter Einbezug des KVG-Anteils des Kantons für die Behandlung stationärer Zürcher Patient*innen resultiert gesamthaft ein Beitrag des Kantons (exkl. Rückerstattung für Forschung und Lehre) von 306’420 TCHF. Ebenfalls enthalten sind Beiträge der GDK Ost für Vorhalteleistungen Hochinfektionsstation sowie eine Entschädigung des Kantons Zug für Zusatzkosten im Rahmen der COVID-Pandemie. Gemindert wird der Ertrag zum einen durch die Finalisierung der COVID-Abrechnungen für 2020 sowie durch die Bereinigung einer Abgrenzungsbuchung in Höhe von 4’711 TCHF aus dem Vorjahr.

7 Personalaufwand

Personalaufwand

Beträge in TCHF 2021 2020
Besoldungen Ärzte/Naturwissenschaftler 203’512 200’094
Besoldungen Pflege 217’139 215’163
Besoldungen MTTB 67’763 66’907
Besoldungen Administration 138’695 137’514
Besoldungen Facility Management 62’798 63’807
Auszubildende (UnterAss. und Lernende) 14’626 14’273
Übrige Besoldungen (Dritte, Fremdfinanzierte usw.) 29’456 24’389
Besoldungen 733’987 722’147
Sozialleistungen 134’514 129’691
Personalnebenkosten 9’486 8’648
Personalaufwand (ohne Arzthonorare) 877’987 860’487

Personalaufwand (ohne Arzthonorare)

Beträge in TCHF
2021 2020
877’987 860’487

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Der Personalbestand wird stichtagsbezogen dargestellt. Per 31.12.2021 beträgt der Personalbestand 6’784.2 (Vorjahr 6’840.4) Vollzeitstellen inklusive Fehlzeiten, Mutterschaftsurlaub, Krankheit und Unfall. Hinzu kommen 667.8 (Vorjahr 685.5) Vollzeitstellen für Lernpersonal, das am USZ ausgebildet wird.

Die Zunahme des Personalaufwands ist im Wesentlichen zurückzuführen auf neu geschaffene Stellen, mit denen die Leistungsanforderungen in der Versorgung besonders im Rahmen der Pandemiebewältigung abgedeckt wurden. Hierzu zählt auch der Anstieg von temporären Fachkräften im Rahmen von Personalleihe, vor allem in der Pflege und bei Sitzwachen. Des Weiteren erfolgen für die grossen Infrastruktur- und IT-Projekte bereits Vorleistungen, die durch Personal in der Verwaltung, der Ökonomie sowie durch technisches Personal erbracht werden. Bei den Personalnebenkosten wurden geringere Ausgaben für Fachtagungen und Kongresse aufgewogen durch erhöhte Kosten für die Personalbeschaffung sowie bei der (Spezial-)Weiterbildung in der Pflege.

8 Arzthonorare

Arzthonorare

Beträge in TCHF 2021 2020
Arzthonorare 42’542 45’100

Arzthonorare

Beträge in TCHF
2021 2020
42’542 45’100

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Aus dem stationären Ertrag bei zusatzversicherten Patient*innen fliesst die Hälfte des ärztlichen Zusatzhonorars an die honorarberechtigten Ärzte über die Honorarpools zurück und wird als Honoraraufwand verbucht. Bei ambulanten Patient*innen der privaten Sprechstunde werden die gesamten ärztlichen Leistungen als Honorare über die Honorarpools ausbezahlt. In der Erfolgsrechnung werden die erbrachten Honorarleistungen fallgenau als Aufwand zum Zeitpunkt der Leistungserfassung abgegrenzt. Die Gutschrift der Honorarleistungen auf die Honorarpools der Kliniken erfolgt bei Rechnungsstellung der Leistungen an die Kostenträger.

9 Medizinischer Aufwand

Medizinischer Aufwand

Beträge in TCHF 2021 2020
Medikamente 138’336 127’292
Medizinisches Material 179’558 183’232
Medizinische bezogene Dienstleistungen 26’731 25’687
Medizinischer Aufwand 344’626 336’211

Medizinischer Aufwand

Beträge in TCHF
2021 2020
344’626 336’211

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Dieses hohe Wachstum ist auf das weiterhin starke Wachstum (Zunahme von 8’125 TCHF) bei der ambulanten Nachfrage zurückzuführen. Ein wesentlicher Teil der teuersten Medikamente (v. a. Zytostatika) wird im ambulanten Bereich verabreicht. Zu nennen sind hier insbesondere Pembrolizumab, Nivolumab, Infliximab, Humane Immunglobuline, Ocrelizumab, Alfibercept und Ipilimumab. Bei den Medikamenten für die stationäre Behandlung zeigt sich insgesamt ein etwas geringerer Aufwand gegenüber dem Vorjahr; jedoch gibt es einen signifikanten Anstieg bei den antiviralen Mitteln. Beim medizinischen Material machen die drei grössten Warengruppen (gemessen in CHF) rund 9.8 % des gesamten Aufwands aus. Sie umfassen Diagnostika, Reagenzien, Geräte-Verbrauchsmaterialien und Katheder. Bei den bezogenen Dienstleistungen in Höhe von 26’731 TCHF entfallen 11’240 TCHF (Vorjahr 11’795 TCHF) auf Untersuchungen in fremden Laboren und 8’676 TCHF (Vorjahr 9’021 TCHF) auf Dienstleistungen und Organe im Zusammenhang mit Transplantationen.

10 Nicht medizinischer Aufwand

Nicht medizinischer Aufwand

Beträge in TCHF 2021 2020
Lebensmittel 6’727 7’112
Dienstkleider- und Haushaltsaufwand 10’592 10’758
Informatikaufwand 19’011 21’501
Unterhalt und Reparaturen Bau 13’383 11’209
Unterhalt und Reparaturen Sonstiges 20’938 19’194
Aufwand für Kleinanschaffungen unter 10 TCHF 10’927 23’466
Energie und Wasser 13’225 11’522
Büro- und Verwaltungsaufwand 6’790 7’116
Externe Dienstleistungen 22’898 22’712
Versicherungsprämien 1’811 2’455
Übriger Sachaufwand 17’396 18’387
Nicht medizinischer Aufwand 143’698 155’431

Nicht medizinischer Aufwand

Beträge in TCHF
2021 2020
143’698 155’431

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Der nicht medizinische Aufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 7.5 % gesunken. Dies ist auf eine Reihe von verschiedenen Gründen zurückzuführen. Die Unterhalts- und Reparaturkosten bleiben auf hohem Niveau, da die Infrastruktur am USZ über weite Teile veraltet ist. Beim Informatikaufwand wie auch bei den Kleinanschaffungen unter 10 TCHF hat im Vorjahr vor allem die Ausstattung für die neu in Betrieb genommenen Gebäude, wie den externen Bürostandort und das Ambulatorium am Flughafen, das Ergebnis belastet. Die Anmietung dieser beiden Standorte sowie zusätzlicher Forschungsfläche in Schlieren hat wesentlich zum Anstieg der Energiekosten beigetragen. Bei den externen Dienstleistungen ist der Anstieg auf die Teilnahme an COVID-Pooltests zurückzuführen. Der Rückgang bei den Lebensmitteln steht in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Homeoffice-Empfehlungen. Bei den Versicherungsprämien ist die Abnahme auf die Anpassung der Rückstellungen für Haftpflichtfälle zurückzuführen. Im übrigen Sachaufwand ist weiterhin ein Anstieg der Frachtkosten für die Versorgung der dezentralen Standorte zu verzeichnen; der im Vorjahr getätigte Zuschuss in einer Forschungskooperation war einmalig, was in einer Abnahme der Sachaufwände resultierte.

11 Fondsergebnis (zweckgebundene) Fonds im Fremdkapital

Fondsergebnis (zweckgebundene) Fonds im Fremdkapital

Beträge in TCHF 2021 2020
Einlagen in Fonds im Fremdkapital 1’242 1’095
Entnahmen aus Fonds im Fremdkapital (1’400) (886)
Fondsertrag/(Fondaufwand) zweckgebundene Fonds (159) 209

Fondsertrag/(Fondaufwand) zweckgebundene Fonds

Beträge in TCHF
2021 2020
(159) 209

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Die Einlagen in und Entnahmen aus Fonds im Fremdkapital entstammen mehrheitlich aus dem Otto Honegger Fonds zur Finanzierung der Aktivitäten des Sozial- und Freiwilligendienstes sowie neu eingeworbenen Geldern zur Unterstützung von spezifischen Forschungsprojekten. Details können den Erläuterungen in der Bilanz unter Nummer 32 zu den Fonds im Fremdkapital entnommen werden.

12 Mietaufwendungen

Mietaufwendungen

Beträge in TCHF 2021 2020
Mietaufwand Immobilien 21’331 18’935
Mietaufwand Mobilien 2’776 2’507
Mietaufwendungen 24’107 21’441

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Der Mietaufwand Immobilien enthält die Mietzahlungen für angemietete Flächen ausserhalb der Kernzone des USZ: Forschungs- und Logistikfläche in Schlieren, das ambulante Zentrum am Flughafen, den administrativen Standort in Stettbach sowie kleinere Flächen nahe an der Kernzone. Im Geschäftsjahr wurde zusätzliche Forschungsfläche in Schlieren angemietet. In der Position Mobilien sind Aufwendungen für kurzzeitige Überbrückungen von Kapazitätsspitzen bei spezifischen medizinischen Geräten, Pay-per-Use-Einsätze bestimmter Gerätekategorien sowie Miete von technischer Ausstattung wie z. B. Bildschirmen enthalten.

13 Abschreibungen

Beträge in TCHF 2021 2020
Abschreibungen Immobilien im Baurecht 46’255 47’695
Abschreibungen Immobilien (Mieterausbau) 3’757 3’430
Abschreibungen medizintechnische Geräte 21’072 20’380
Abschreibungen Mobiliar und Einrichtungen 633 572
Abschreibungen Geräte und EDV 4’582 3’713
Abschreibungen übrige Sachanlagen 316 323
Abschreibungen immaterielle Anlagen 5’395 5’745
Abschreibungen Anteil auf Abgängen 821 2’680
Abschreibungen Passivierte Beiträge (3’071) (3’311)
Abschreibungen 79’759 81’226

Abschreibungen Passivierte Beiträge

Beträge in TCHF
2021 2020
(3’071) (3’311)

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Die Bilanzierung, die Bewertung und die Abschreibung des Anlagevermögens des USZ richten sich nach den Regelungen von H+, die ihrerseits für die Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER verweisen. Das Anlagevermögen wird linear über die definierte Nutzungsdauer gemäss H+ abgeschrieben. Allfällige dauernde Wertminderungen des Anlagevermögens werden mittels ausserordentlicher Abschreibungen bei entsprechenden Hinweisen oder im Rahmen der jährlichen Inventur berücksichtigt. Es werden keine Sammelaktivierungen vorgenommen.

Für die ordentlichen Abschreibungen werden folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern verwendet:

Nutzungsdauer der Anlagen

2021 2020
Immobilien im Baurecht 33,3 Jahre 33,3 Jahre
Anlageninstallationen in Gebäuden 20 Jahre 20 Jahre
Medizintechnische Geräte 8 Jahre 8 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen 10 Jahre 10 Jahre
Kommunikationssysteme und Büromaschinen 5 Jahre 5 Jahre
Informatikanlagen (EDV Hardware) 4 Jahre 4 Jahre
Immaterielle Informatikanlagen (EDV Software) 4 Jahre 4 Jahre
Immaterielle Anlagen (EDV Upgrades) 3 Jahre 3 Jahre
Fahrzeuge, Werkzeuge, Geräte und Übriges 5 Jahre 5 Jahre
Bauprovisorien nach anlage-spezifischer Nutzungsdauer nach anlage-spezifischer Nutzungsdauer
Hochbauten (Mieterausbau) nach Mietdauer nach Mietdauer

Medizintechnische Geräte

2021 2020
8 Jahre 8 Jahre

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14 Finanzergebnis

Finanzergebnis

Beträge in TCHF 2021 2020
Finanzaufwand (1’220) (1’346)
Finanzertrag 574 390
Finanzerfolg (646) (956)

Finanzerfolg

Beträge in TCHF
2021 2020
(646) (956)

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Die Zinsbelastung bemisst sich auf Basis des effektiv beanspruchten Fremdkapitals. Guthaben auf dem kantonalen Kontokorrent wurden im Berichtsjahr nicht mehr verzinst. Die Zinserträge stammen aus Negativzins für aufgenommene Gelder sowie aus den angelegten Wertpapieren für die Fonds für Kranke und für das Personal.

15 Ergebnis von assoziierten Gesellschaften

Ergebnis von assoziierten Gesellschaften

Beträge in TCHF 2021 2020
Ertrag aus Dividenden 170 170
Ertrag Equity-Bewertung Beteiligung 1’677 1’633
Ergebnis von assoziierten Gesellschaften 1’847 1’803

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Das USZ hält an der Zentralwäscherei Zürich ZWZ einen Anteil von 40 %. Damit sind gemäss Swiss GAAP FER die Bedingungen für eine Konsolidierung und damit die Erstellung einer Konzernrechnung gegeben. Bei einer Beteiligung von 20 bis 50 % handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen, das nach der Equity-Methode zu konsolidieren ist. Dabei wird die Differenz zwischen Kaufpreis und dem anteiligen Eigenkapital inklusive Jahresgewinn zuzüglich allfälliger stiller Reserven aufgerechnet.

Die Eigentümer der ZWZ haben sich wie bereits im Vorjahr darauf geeinigt, dass die Selbstkosten (Zinsen) auf dem einbezahlten Eigenkapital mittels Dividenden abgegolten werden sollen. Der übrige Anteil am Gewinn wird in der Erfolgsrechnung des USZ als Ergebnis aus assoziierten Gesellschaften gezeigt, soll jedoch nicht aus der ZWZ abgeführt werden.